Nach diversen Rechtsklagen der Gewerkschaft verdi und kontroversen öffentlichen Diskussionen besteht hinsichtlich der Zulässigkeit und der rechtssicheren Begründung der Verkaufsoffenen Sonntage bundesweit eine starke Verunsicherung im Einzelhandel. Im Rahmen des ?Entfesselungspakets I? hatte die Landesregierung von NRW im Jahr 2018 beschlossen, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht zu verdoppeln. Gleichzeitig wurden die Vorgaben zur Genehmigung von Anträgen neu geregelt.
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln beauftragte die cima, anhand eines Verkaufsoffenen Sonntags im Kölner Stadtteil Dellbrück durch eine neutrale Fachstudie belastbare Grundlageinformationen über die Bedeutung der Verkaufsoffenen Sonntage für den ansässigen Einzelhandel und die Gastronomie gewinnen; gleichzeitig hat die cima eine Praxishilfe für die örtlichen Werbegemeinschaften und die zuständigen Verwaltungsstellen erarbeitet, die den Weg zu einer einheitlichen und praktikablen Regelung der Verkaufsoffenen Sonntage aufzeigt.