Aufgrund des bundesweiten Trends der Zunahme sog. Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen und Wettvermittlungsstellen, und damit einhergehender negativer städtebaulicher Auswirkungen, beauftragte die Stadt Rheda-Wiedenbrück die cima mit der Erarbeitung eines Vergnügungsstättenkonzeptes. Ein vollständiger Ausschluss dieser Nutzungen ist nicht möglich, jedoch können mit Hilfe eines Vergnügungsstättenkonzeptes durch die Identifikation städtebaulicher Gründe Grundlagen geschaffen werden, um Neuansiedlungen solcher Betriebe in bestimmten Standortbereichen zu unterbinden und eine einheitliche und rechtssichere Beurteilungsgrundlage für den zukünftigen Umgang mit Vergnügungsstätten zu schaffen.
Im Rahmen von Ortsbegehungungen wurden in Rheda-Wiedenbrück 22 Vergnügungsstätten identifiziert; über 70 % dieser Betriebe sind Spielhallen oder Wettvermittlungsstellen. Die Betriebe konzentrieren sich zum Großteil auf die Zentralen Versorgungsbereiche und den unmittelbaren Nahbereich, sodass dort der größte Handlungsbedarf ablesbar ist.
Unter Berücksichtigung der Darstellungen im FNP, der Festsetzungen in vorhandenen Bebauungsplänen und der spezifischen Standortstrukturen und Funktionen im Stadtgebiet hat die cima die für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten kritischen Standortbereiche identifiziert und entsprechende Empfehlungen zur zukünftigen Handhabung ausgesprochen.
Gudula Böckenholt
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